Pflegereiniger für Profiloberflächen aus farbigem Hart-PVC
und folierten PVC-Profilen.
Verpackungseinheit 1 Stück
Flasche 500 ml
Die Pflegereiniger beseitigen schonend allgemeine und
durch Ölheizungen, Industrie- oder Autoabgase entstandene
Schmutzrückstände von PVC-Fensterprofilen.
Lösemittel- und Phosphatfrei.
Hautfreundlich.
Antibakteriell.
Biologisch abbaubar.
Nicht brennbar.
ABSCHNITT1:BezeichnungdesStoffsbzw.desGemischsunddesUnternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname Pflege-Reiniger color
Artikel-Nr. 6130201
1.2.Relevante identifizierte Verwendungendes Stoffs oderGemischs undVerwendungen,vondenenabgeratenwird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
1.3. Einzelheitenzum Lieferanten,der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant Schüring Fenster- und Türtechnologie GmbH
Langbaurghstr. 3, DE-53842 Troisdorf-Spich
Telefon +49(0)2241 / 994 - 0,Telefax +49(0)2241 / 994-283
E-Mail: schuering@schuering.de
Internet: www.schuering.de
Auskunftgebender Bereich AbteilungVertrieb/Customer Service
Telefon +49(0)2241 / 994 – 0
E-Mail (sachkundige Person): schuering@schuering.de
1.4. Notrufnummer
Notfallauskunft Giftnotruf Bonn:
Bei Vergiftungen (in case of poisoning)
Telefon +49(0)228-19 240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Sulfonsäuren, C14-17-sec-Alkan-, Natriumsalze; 2-Butoxy-ethanol
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H320 Verursacht Augenreizung.
Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU): -
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
2.3. Sonstige Gefahren
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe / Gefährliche Verunreinigungen / Stabilisatoren:
Produktidentifikatoren |
Stoffname Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] |
Konzentration |
CAS-Nr.: 97489-15-1 EG-Nr.: 307-055-2 |
Sulfonsäuren, C14-17-sec-Alkan-, Natriumsalze Eye Dam. 1, Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Aquatic Chronic 3 Gefahr H302-H315-H318-H412 |
5 Gew-% |
CAS-Nr.: 111-76-2 EG-Nr.: 203-905-0 INDEX-Nr.: 603-014-00-0 |
2-Butoxy-ethanol Acute Tox. 4, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2 Achtung H302-H312-H315-H319-H332 |
1 Gew-% |
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben:
Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln.
Nach Einatmen:
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Bei Hautkontakt:
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Augenkontakt:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei
Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Selbstschutz des Ersthelfers:
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bisher keine Symptome bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Produkt selbst brennt nicht.
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Bei Brand: Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Keine Daten verfügbar
5.4. Zusätzliche Hinweise
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Personen in Sicherheit bringen.
6.1.2. Einsatzkräfte
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Für Reinigung:
Wasser (mit Reinigungsmittel)
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung:
siehe Abschnitt 13
6.5. Zusätzliche Hinweise
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
Hinweise zum sicheren Umgang:
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Brandschutzmaßnahmen:
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zur allgemeinen Industriehygiene
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Lagerklasse: 12 – Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen
sind
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.1.1. Arbeitsplatzgrenzwerte
Grenzwerttyp (Herkunftsland) | Stoffname |
① Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert ② Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert ③ Momentanwert ④ Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren |
TRGS 900 (DE) |
2-Butoxy-ethanol CAS-Nr.: 111-76-2 |
① 10 ppm (49 mg/m³) ② 40 ppm (196 mg/m³) |
DFG (DE) |
2-Butoxy-ethanol CAS-Nr.: 111-76-2 |
① 10 ppm (49 mg/m³) ② 20 ppm (98 mg/m³) |
IOELV (EU) |
2-Butoxy-ethanol CAS-Nr.: 111-76-2 |
① 20 ppm (98 mg/m³) ② 50 ppm (246 mg/m³) ⑤ (May be absorbed through the skin.) |
8.1.2. Biologische Grenzwerte
Grenzwerttyp (Herkunftsland) | Stoffname | Grenzwert |
① Parameter ② Untersuchungsmaterial ③ Probenahmezeitpunkt ④ Bemerkung |
TRGS 903 (DE) |
2-Butoxy-ethanol CAS-Nr.: 111-76-2 |
100 mg/L |
① Butoxyessigsäure ② Urin ③ bei Langzeitexposition |
TRGS 903 (DE) |
2-Butoxy-ethanol CAS-Nr.: 111-76-2 |
200 mg/L |
① Butoxyessigsäure; Nach Hydrolyse: ② Urin ③ bei Langzeitexposition |
8.1.3. DNEL-/PNEC-Werte
Keine Daten verfügbar
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Keine Daten verfügbar
8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung
Hautschutz:
Handschutz ist nicht erforderlich
Atemschutz:
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine Daten verfügbar
8.3. Zusätzliche Hinweise
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
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